Die Geschäftsführung der AXA Investment Managers Deutschland GmbH hat mit Wirkung zum 26. Mai 2010 beschlossen, die Rücknahme der Anteilscheine an dem Immobilien-Sondervermögen AXA Immosolutions (ISIN: DE000A0J3GM1) gemäß § 81 InvG in Verbindung mit § 12 Absatz 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen auszusetzen. Die Aussetzung der Anteilscheinrücknahme ist zunächst auf 3 Monate befristet.