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CO2-Ausgleichszahlungen: Eine gute Sache – bei strenger Kontrolle und mit genauen Regeln

  • 14 September 2021 (10 Minuten Lesezeit)

Das Wichtigste im Überblick

  • Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, müssen wir die Energiewende herbeiführen. Dazu ist beides wichtig: die Verringerung der Treibhausgasemissionen und CO2-Ausgleichszahlungen.
  • Um Netto-Nullemissionen zu erreichen, sind zahlreiche Innovationen, politische Maßnahmen, Umsetzung von Technologien, Infrastruktur und internationale Zusammenarbeit nötig. Das alles braucht Zeit. Die IEA nennt mehr als 400 Meilensteine für alle Sektoren und Technologien für den Weg zu Netto-Nullemissionen.
  • Wenn Strategien zur Verringerung der Emissionen jetzt und kurzfristig umgesetzt werden müssen und bis neue Technologien in großem Umfang eingesetzt werden, sind CO2-Ausgleichszahlungen unvermeidlich, vor allem in den Sektoren, in denen Emissionen kaum zu reduzieren sind.
  • CO2-Ausgleichszahlungen haben viel Schelte erhalten. Sie seien Greenwashing, weil sie Unternehmen die Möglichkeit bieten oder ihnen sogar Anreize schaffen, ihre Emissionen nicht zu verringern. Bei Unternehmen, die die Umwelt sehr stark verschmutzen und keine klare Strategie haben, dies zu ändern, oder die nicht bereit sind, auf lukrative Produkte zu verzichten, die der Umwelt schaden, ist die Kritik gerechtfertigt.
  • In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Bereiche, die genauer unter die Lupe genommen werden sollten, um sicherzustellen, dass CO2-Ausgleichszahlungen überprüft werden, tatsächlich dauerhaft stattfinden und kein Ersatz für die Verringerung von Emissionen sind.

    Rechtliche Hinweise

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    Anlagen enthalten Risiken, einschließlich dem des Kapitalverlustes. Die hier von AXA Investment Managers Deutschland GmbH bzw. mit ihr verbundenen Unternehmen („AXA IM DE“) bereitgestellten Informationen stellen weder ein Angebot zum Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen noch ein Angebot zur Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen dar.

    Die Angaben in diesem Dokument sind keine Entscheidungshilfe oder Anlageempfehlung, (aufsichts-) rechtliche oder steuerliche Beratung durch AXA IM DE, sondern werden ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Die vereinfachte Darstellung bietet keine vollständige Information und kann subjektiv sein. Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken des Empfängers. Eine Weitergabe an Dritte ist weder ganz noch teilweise gestattet. Wir weisen darauf hin, dass diese Mitteilung nicht den Anforderungen der jeweils anwendbaren Richtlinie 2004/39/EG bzw. 2014/65/EU (MiFID/ MiFID II) und der zu diesen ergangenen Richtlinien und Verordnungen entspricht. Das Dokument ist damit für jegliche Form des Vertriebs, der Beratung oder der Finanzdienstleistung nicht geeignet. Wertentwicklungsergebnisse der Vergangenheit bieten keine Gewähr und sind kein Indikator für die Zukunft. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen und fallen und werden nicht garantiert. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Daten, Zahlen, Fakten, Meinungen und Aussagen beruhen auf unserem Sach- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen wird nicht übernommen. Informationen über Mitarbeiter von AXA Investment Managers dienen lediglich Informationszwecken und sind stichtagsbezogen. Ein Weiterbeschäftigungsverhältnis mit diesen Mitarbeitern wird nicht garantiert.

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