SFDR - Offenlegungsverordnung Nachhaltigkeit

Die Europäische Union hat einen ehrgeizigen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums auf den Weg gebracht, um zur Erreichung der Ziele des europäischen Green Deal beizutragen. Dazu sollen private Investitionen in den Übergang zu einer klimaneutralen, klimaresistenten, ressourceneffizienten und gerechten Wirtschaft gelenkt werden.

Im Rahmen dieses Aktionsplans wurde im November 2019 die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (in der geltenden Fassung, die „SFDR“) erlassen. Sie führt neue Vorschriften für die Offenlegung über nachhaltige Anlagen und Nachhaltigkeitsrisiken ein, die ab dem 10. März 2021 gelten.

SFDR Entity Disclosure (SFDR-Offenlegung auf Unternehmensebene)

Das folgende Dokument enthält die Informationen über Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens, die gemäß Artikel 3 und 4 der SFDR zum 10. März 2021 offenzulegen sind.

AXA IM SFDR Entity Disclosure – Deutsch

SFDR Product Disclosure (SFDR-Offenlegung auf Produktebene)

Die SFDR legt den Schwerpunkt auf mehr Transparenz über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie nachhaltigen Anlagen. Das folgende Dokument beschreibt die damit verbundenen Anforderungen der Artikel 8 und 9 der SFDR und erklärt, wo detaillierte Informationen abrufbar sind, die gemäß Artikel 10 der SFDR zum 10. März 2021 offenzulegen sind.

AXA IM SFDR Product Disclosure – Deutsch

Responsible Investment Policy (Richtlinie für verantwortliches Investieren)

Ausführlichere Informationen über die ESG-Methoden, -Richtlinien und -Datenquellen von AXA IM, finden Sie in unserer Responsible Investment Policy (Richtlinie für verantwortliches Investieren):

Erfahren Sie mehr über unseren Ansatz für nachhaltiges Investieren  

Remuneration Policy (Vergütungspolitik)

Informationen darüber, inwieweit die Vergütungspolitik von AXA IM in Einklang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 SFDR) steht, finden Sie in dem nachfolgenden Dokument:

AXA IM SFDR Renumeration Policy (EN)